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TEILNEHMENDE KASSENHier geht es zur Downloadliste der teilnehmenden Krankenkassen. | INFOFLYER für VersicherteHier können Sie sich unseren aktuellen Infoflyer herunterladen. | LEITFADEN ABRECHNUNGLeitfaden zum Vorgehen bei der Abrechnung von "BKK Arzt Privat"- Versicherten | ||
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KONTAKTADRESSENAnsprechpartner für Vertrags- und Abrechnungsfragen | Web-information der KVLinks auf die Webseiten der KVen, mit weiterführenden Informationen zum Vertrag, Vergütungsanlagen etc. - Downloadliste als pdf-Datei. | Teilnahmeerklärung - ArztDownloadlink der Teilnahme-erklärung für Ärzte. Bitte senden Sie die ausgefüllte Teilnahmeerklärung an Ihre KV (Ansprechpartnerliste) oder an FormareMed (Adresse) und wir leiten sie dann für Sie weiter. |
Grundlage von "BKKArztprivat" ist ein Vertrag zwischen dem BKK-Landesverband NORD und der AG Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Vereinigungen. "BKKArztprivat" ermöglicht den vertraglich gebundenen Medizinern, Leistungen außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung mit von vornherein bekannten Preisen abzurechnen. Und das nicht erst mit einem zeitlichen Versatz von bis zu sechs Monaten, sondern innerhalb von vier Wochen.
Die Wahl der Kostenerstattung im Rahmen des Wahltarifs ist auf den Bereich der ambulanten vertragsärztlichen Behandlung sowie auf denjenigen Kreis der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten begrenzt, die ihre Teilnahme erklärt haben.
Ausgenommen von der Kostenerstattung sind Arznei-/Heil-/Hilfsmittelverordnungen, Krankenhausbehandlungen, Leistungen der Integrierten Versorgung sowie Individuelle Gesundheitsleistungen. Diese Leistungen werden wie bisher abgerechnet.
Die teilnehmenden Ärzte verpflichten sich, nicht freie Gebührensätze abzurechnen, sondern maximal die vom BKK-Landesverband NORD vereinbarten GOÄ-Sätze, die auf dem Niveau der Kassenärztlichen Honorare kalkuliert sind. Die Abrechnung der Arztrechnungen erfolgt monatlich über eine zentrale Abrechnungsstelle (KV Mecklenburg-Vorpommern).
BKK-Mitglieder erhalten von der Abrechnungsstelle halbjährlich eine Auflistung der in Anspruch genommenen Leistungen und es wird ihnen nur die Praxisgebühr und der zu zahlende Eigenanteil in Rechnung gestellt. Der Eigenanteil der Versicherten (inklusive Familienversicherten) beträgt pauschal 10 Prozent vom Rechnungsbetrag bis maximal 160 Euro im Kalenderjahr zuzüglich der Praxisgebühr.
Die Höhe der abrechnungsfähigen Gebührensätze ist zwar niedriger als bei Versicherten, die die bisherige Kostenerstattung gewählt haben, dafür ist die Anzahl der potenziellen Nutzer dieses Angebots aufgrund der Kalkulationssicherheit für die Versicherten erheblich größer.






