Grundlage von "BKKArztprivat" ist ein Vertrag zwischen dem BKK-Landesverband NORD und der AG Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Vereinigungen. Beim Wahltarif „BKK Arzt privat" handelt es sich um einen vom BKK-Landesverband NORD in Zusammenarbeit mit der Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein eG entwickelten Wahltarif zur Kostenerstattung für die ambulant ärztliche Behandlung. „BKK Arzt privat" optimiert die bisherige, umständliche Möglichkeit, sich beim Arzt gegen Kostenerstattung behandeln zu lassen.
BKK-Mitglieder müssen im Gegensatz zur normalen Kostenerstattung keine Arztrechnung direkt bezahlen. Sie erhalten von der Abrechnungsstelle halbjährlich eine Auflistung der in Anspruch genommenen Leistungen und es wird ihnen nur die Praxisgebühr und der zu zahlende Eigenanteil in Rechnung gestellt. Der Eigenanteil der Versicherten (inklusive Familienversicherten) beträgt pauschal 10 Prozent vom Rechnungsbetrag bis maximal 160 Euro im Kalenderjahr zuzüglich der Praxisgebühr.
Die teilnehmenden Ärzte verpflichten sich, nicht freie Gebührensätze abzurechnen, sondern maximal die vom BKK-Landesverband NORD vereinbarten GOÄ-Sätze, die auf dem Niveau der Kassenärztlichen Honorare kalkuliert sind. Von der Kostenerstattung ausgenommen sind Arznei-/Heil-/Hilfsmittelverordnungen, Krankenhausbehandlungen, Leistungen der Integrierten Versorgung sowie Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen). Diese Leistungen werden wie bisher von den Leistungserbringern abgerechnet.
Die Abrechnung für „BKK Arzt privat"-Patienten erfolgt über eine monatliche Sammelabrechnung durch die zentrale Abrechnungsstelle (KV Mecklenburg-Vorpommern), die von den Ärzten die Abrechnungen entgegennehmen und diese je BKK bündeln.



