Der Wahltarif „BKK Arzt privat" optimiert die bisherige, umständliche Möglichkeit, sich beim Arzt gegen Kostenerstattung behandeln zu lassen.
BKK-Mitglieder müssen im Gegensatz zur normalen Kostenerstattung keine Arztrechnung direkt bezahlen, d.h. sie müssen nicht - wie bei Privatpatienten sonst üblich - in Vorleistung treten und Geld aus eigener Tasche auslegen. Sie erhalten von einer zentralen Abrechnungsstelle halbjährlich eine Auflistung der in Anspruch genommenen Leistungen und es wird Ihnen nur die Praxisgebühr und den zu zahlenden Eigenanteil in Rechnung gestellt. Der Eigenanteil der Versicherten (inklusive Familienversicherten) beträgt pauschal 10 Prozent vom Rechnungsbetrag bis maximal 160 Euro im Kalenderjahr zuzüglich der Praxisgebühr.
Für die Versicherten hat die Wahl von „BKK Arzt privat" den Vorteil, sich vergleichbar einem Privatpatient behandeln zu lassen, ohne die GKV verlassen zu müssen. Gleichzeitig bleiben die Eigenanteile überschaubar, eine mit Zusatzkosten verbundene private Zusatzversicherung ist nicht erforderlich. Attraktiv ist BKK Arzt privat damit auch für alle Versicherte mit Kindern oder auch ältere Versicherte.
Von der Kostenerstattung ausgenommen sind Arznei-/Heil-/Hilfsmittelverordnungen, Krankenhausbehandlungen, Leistungen der Integrierten Versorgung sowie Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen). Diese Leistungen werden wie bisher von den Leistungserbringern abgerechnet.
Durch Beitrittserklärung bei ihrer BKK, die für mindestens drei Jahre gilt, können Versicherte sich für diesen Wahltarif entscheiden und erhalten dann eine gesonderte Versichertenkarte, mit der sie sich als „BKK Arzt privat"-Patient ausweisen können.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse!



