Bessere Versorgung für BKK-Versicherte: BKK-versicherte Patientinnen und Patienten in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort mit dem neuen Hausarzt-Programm noch besser betreut werden. Übersicht: Ausführliche Informationen zu den Zielen und Rahmenbedingungen der hausarztzentrierten Versorgung erhalten Sie beim Klick auf die Landesflagge unter diesem Text. | ||||
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INFORMATIONSBLATT für Schleswig-Holstein | INFORMATIONSBLATT für Mecklenburg-Vorpommern | |||
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Wenn eine stationäre Krankenhausbehandlung erforderlich ist, stimmt der Hausarzt bzw. die Hausärztin die weiteren notwendigen Behandlungen einschließlich der Arzneimitteltherapie mit den Krankenhausärzten ab. Er/sie koordiniert zudem die Verordnung weiterer Leistungen (insbesondere Heil- und Hilfsmittel sowie häusliche Krankenpflege) ggf. unter Einbeziehung der zuständigen Krankenkasse. Damit erhalten Versicherte eine optimale Weiterbehandlung im unmittelbaren Anschluss an den stationären Aufenthalt.
Zudem profitieren Versicherte bei Teilnahme von besonderen Service-Leistungen, z. B. bei der Terminvergabe und Erinnerungen an Vorsorgeuntersuchungen. Einige Betriebskrankenkassen erlassen oder erstatten bei Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung die Praxisgebühr.
Die Teilnahme erfordert die schriftliche Anmeldung in der Hausarztpraxis. Damit der gewählte Hausarzt bzw. die Hausärztin seine/ihre Funktion als „Lotse" wahren kann, erklären sich Versicherte bereit, ambulante fachärztliche Leistungen nur auf Überweisung in Anspruch zu nehmen. Von dieser Regel ausgenommen sind Gynäkologen, Augenärzte und Notfälle - diese Ärzte können direkt ohne Überweisung aufgesucht werden, wobei die Praxisgebühr dort extra zu entrichten ist.

