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BKK Mein Hausarzt - Das neue Hausarzt-Programm im Norden

     

    Bessere Versorgung für BKK-Versicherte:

    BKK-versicherte Patientinnen und Patienten in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort mit dem neuen Hausarzt-Programm noch besser betreut werden. 

    Übersicht:

    Ausführliche Informationen zu den Zielen und Rahmenbedingungen der hausarztzentrierten Versorgung erhalten Sie beim Klick auf die Landesflagge unter diesem Text.
     

    ("Klick" auf die Flagge)

     

     

     

     ("Klick" auf die Flagge)

     

     

     

    INFORMATIONSBLATT für Schleswig-Holstein

      

    INFORMATIONSBLATT für Mecklenburg-Vorpommern

    ¬ Informationen zu den teilnehmenden Krankenkassen und Ärzten finden Sie links, im Navigationsmenü!

    Bei dem Programm handelt es sich um einen Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung. Der Hausarzt bzw. die Hausärztin ist dabei erster Ansprechpartner für die Gesundheit der BKK-Versicherten und agiert als „Lotse" durch das Gesundheitssystem. Er/sie übernimmt im Krankheitsfalle die Koordination durch den gesamten Behandlungsverlauf. Damit er/ sie genau Bescheid weiß, welche Arzneimittel eingenommen werden und welche diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen durchgeführt werden, laufen beim Hausarzt bzw. der Hausärztin alle Informationen zusammen. So kann er/sie prüfen, ob es z. B. mögliche Wechselwirkungen bei Medikamenten gibt und ausschließen, dass unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen bei einer Kombinationstherapie mit mehreren Arzneimitteln entstehen.
     

    Wenn eine stationäre Krankenhausbehandlung erforderlich ist, stimmt der Hausarzt bzw. die Hausärztin die weiteren notwendigen Behandlungen einschließlich der Arzneimitteltherapie mit den Krankenhausärzten ab. Er/sie koordiniert zudem die Verordnung weiterer Leistungen (insbesondere Heil- und Hilfsmittel sowie häusliche Krankenpflege) ggf. unter Einbeziehung der zuständigen Krankenkasse. Damit erhalten Versicherte eine optimale Weiterbehandlung im unmittelbaren Anschluss an den stationären Aufenthalt.

    Zudem profitieren Versicherte bei Teilnahme von besonderen Service-Leistungen, z. B. bei der Terminvergabe und Erinnerungen an Vorsorgeuntersuchungen. Einige Betriebskrankenkassen erlassen oder erstatten bei Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung die Praxisgebühr.

    Die Teilnahme erfordert die schriftliche Anmeldung in der Hausarztpraxis. Damit der gewählte Hausarzt bzw. die Hausärztin seine/ihre Funktion als „Lotse" wahren kann, erklären sich Versicherte bereit, ambulante fachärztliche Leistungen nur auf Überweisung in Anspruch zu nehmen. Von dieser Regel ausgenommen sind Gynäkologen, Augenärzte und Notfälle - diese Ärzte können direkt ohne Überweisung aufgesucht werden, wobei die Praxisgebühr dort extra zu entrichten ist.