Mit einer bundesweit bislang einmaligen und exklusiven Leistung schließen der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) gemeinsam mit der Ärztegenossenschaft und die Betriebskrankenkassen (BKK) in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern eine Lücke bei der qualifizierten und systematischen medizinischen Beobachtung von Schulkindern. Die bisher bereits etablierten Kinder- und Jugenduntersuchungen U 1- bis U 9 werden ab 1.7.2008 mit zwei weiteren Terminen ergänzt. So wird es künftig die U 10 für Kinder im Alter von 7-8 Jahren geben und für die Altergruppe der 9-10-jährigen wurde die U 11 geschaffenen.
Weitere Besonderheit ist: Beide Untersuchungen intensivieren die kinder- und hausärztliche Versorgung. Und das bedeutet: Nach erfolgter Teilnahmeerklärung gegenüber einem Kinder- und Jugendarzt oder auch einem speziell qualifizierten Hausarzt übernimmt dieser Arzt des Vertrauens eine besondere Verantwortung. Sozusagen als "Lotse" koordiniert der Mediziner alle eventuell folgenden und notwendigen Behandlungen, Beratungen oder Therapien. Somit wird eine effektivere Zusammenarbeit unterschiedlicher Leistungserbringer sichergestellt.








